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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen
unserer Kunden (nachfolgend Kunden) über unseren Onlineshop (www.lux-nails.de)
(nachfolgend der „Online-Shop“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung
im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
2. Vertragsschluss
- Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich.
- Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot
zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des (dritten) auf
den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. - Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über
den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt
erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme
erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer
Annahme zustande.
3. Preise und Zahlung
- Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle
und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. - Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der
im Onlineshop auf dem Bestellformular angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils
gegen Rechnung. Auf Wunsch des Kunden, der im Bestellformular anzugeben ist, liefern wir die
Ware auch gegen Barzahlung in unseren Geschäftsräumen in (Ort, Adresse) aus. - Ist die Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7
Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung
fällig. - Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Fristen für den Versand der Ware, Abverkauf, Teillieferungen
- Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den
Versand der Ware beginnen,- wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des
Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder - wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des
Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der
Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
- wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des
- Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen
daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester
Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder
sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von (fünf) Werktagen als vereinbart. - Wir sind zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (Auch soweit diese auf dem
Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt
und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von (fünf) Werktagen nach unserer Annahme
des Angebots bei uns eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten
oder von uns angegebenen Frist nur, so lange der Vorrat reicht; ansonsten gilt eine Frist von
(drei) Wochen. - In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht vorrätig“
angegeben oder die gemäß Abs. 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert
sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zzgl.
eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von drei
Wochen, jeweils vorausgesetzt,- die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu
vertreten oder - wir haben die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages (bzw. im Fall des
Abs. 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter
normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden
konnte.
- die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu
Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht
rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Wir werden die
nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines
Rücktritts seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
5. Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und
das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. - Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das
Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen
nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe
durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher
unverbindlich. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten übernommen haben, schulden wir
jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den
Kunden an dem vertraglich vereinbarten Ort und Termin.
6. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor. - Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das
Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware
(„Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug
auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, so lange der Dritte auf unser
Eigentumsrecht hingewiesen wird. - Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
- Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird
der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir
unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. - Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir
vom Vertrag zurückgetreten sind.
7. Gewährleistung, Sachmängel
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme
erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche
jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. - Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den
von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher
Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar
gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen (sieben)
Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel
gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer
nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war
der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist
jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des
Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden.
Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges;
dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen
Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. - Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb
angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen
mindern. - Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unter den in Ziffer
9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. - Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine
Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers
geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den
Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der
vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw.
aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die
Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer
gehemmt. - Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den
Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die
Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. - Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
8. Schutzrechte
- Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei
von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den
anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber
Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. - In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines
Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den
Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt
werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt,
oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht
verschaffen. Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der
Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen. - Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der
Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für
Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen den
Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 nur, wenn die gerichtliche
Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten
erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
9. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes.
aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung,
Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es
dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt. - Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung
zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von
Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder
Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und
Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands
ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den
Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. - Soweit der Verkäufer gem. Ziffer 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. - Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für
Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag des 3fachen
des jeweiligen Verkaufspreises je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. - Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -Beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers. - Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. - Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Pauschalisierter Schadenersatz
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass die Voraussetzungen eines gesetzlichen oder
gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Rücktrittsgrundes gegeben sind, oder steht dem
Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, kann der Verkäufer einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 25 Prozent des vereinbarten Nettokaufpreises geltend machen. Dem
Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist. Der Verkäufer kann einen höheren Schaden geltend machen.
11. Schlussbestimmungen
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen
Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung
zwischen dem Verkäufer und dem Kunden nach Wahl des Verkäufers Suhl. Für Klagen gegen
den Kunden ist in diesen Fällen jedoch Suhl ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt. - Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht. - Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten,
gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart,
welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem
Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke
gekannt hätten.